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Allgemeine Reisebedingungen Richter Reisen

Anmeldung, Bestätigung, Abschluss des Pauschalreisevertrages

Grundlage der Buchung ist die Reiseausschreibung.

Der Anmelder steht für die Vertragsverpflichtungen aller seiner bei der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer ein.

Der Reisevertrag wird schriftlich mit dem Formular des Reiseveranstalters abgeschlossen.

Reiseanmeldungen in mündlicher oder telefonischer Form werden maximal zwei Wochen reserviert.

Dann ist ein Reisevertrag abzuschließen, findet dies nicht statt, nimmt Richter Reisen von der Reservierung Abstand.

 

Bezahlung/ Überweisung

Richter Reisen und Reisevermittler nehmen Zahlungen auf den Reisepreis nur an, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten in klarer und verständlicher Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von mindestens 50,00 Euro pro Person jedoch mindestens 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird fällig sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 4 genannten Gründen abgesagt werden kann.

Bei Buchungen kürzer als 28 Tage (4 Wochen) vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Sonderbedingungen bei Kreuzfahrten: Anzahlung 25%, die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Kreuzfahrt nicht abgesagt wurde und nicht mehr abgesagt werden kann.

Leistet der Kunde die An- und/ oder die Restzahlung nicht, obwohl Richter Reisen die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so besteht kein Anspruch auf Reiseteilnahme.

 

Preiserhöhungen

Richter Reisen behält sich nach Maßgabe § 651 f, 651 g BGB vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn eine Erhöhung des Preises auf Grund höherer Kosten für Treibstoff und andere Energieträger, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, Änderungen der Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirken.

Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn Richter Reisen den Reisenden in Textform klar über die Preiserhöhung und die Gründe unterrichtet und die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

Preiserhöhungen sind nur bis 20 Tage vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

 

Rücktritt von der Reise

Richter Reisen kann in folgendem Fall den Reisevertrag kündigen:

  • bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl (mind. 20 Personen)
  • wenn die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so können wir als auch der Kunde den Vertrag kündigen

 

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Folgende Stornokosten entstehen:

Rücktritt vor Reisebeginn                              Stornokosten Busreisen

ab dem 59.  Tag vor Abreise                          20 ,00 €

ab dem 28. Tag vor Abreise                           20 % des Reisepreises

ab dem 21. Tag vor Abreise                           30 % des Reisepreises

ab dem 14. Tag vor Abreise                           50 % des Reisepreises

ab dem   7. Tag vor Abreise                           70 % des Reisepreises

am Tag der Abreise oder Nichtantritt            95 % des Reisepreises

 

Bei Schiffsreisen gelten andere Stornobedingungen. Bitte informieren Sie sich bei Buchung im Büro Richter Reisen. Weiterhin gelten die Reisebedingungen, Rücktrittsregelungen unserer Reisepartner, besonders für in unserem Katalog aufgeführte Reisen von TJS Aue.

 

Mängelanzeige

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Richter Reisen vor Ort in Kenntnis zu geben.

Der Vertreter von Richter Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Ansprüche nach den §651i Abs. (3)Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/ Reisende gegenüber Richter Reisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

 

Tagesfahrten wie Einkaufsfahrten, Märkte, Feste u.ä.

Zahlung sofort bei Buchung

ab dem 28. Tag vor Antritt 10,00 € Stornogebühr

ab dem 10. Tag vor Antritt 50% des Reisepreises Stornogebühr

bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag keine Erstattung

Tagesfahrten mit Programm/ Schifffahrt/Verpflegung/ Konzert- oder Eintrittskarte:

ab dem 28. Tag vor Antritt 10,00 € Stornogebühr

ab dem 21. Tag vor Antritt  30 % des Reisepreises Stornogebühr

ab dem 10. Tag vor Antritt  70 % des Reisepreises Stornogebühr

bei Nichtantritt am Veranstaltungstag: keine Erstattung

 

Eintrittskarten aller Art: Stadthallen, Festhallen, Fresstheater, Biertheater, Paraden, Oper/Opernhaus, Bürgergarten usw. oder Eintrittskarten die an Events gebunden sind z.B. Musical Reisen werden nicht zurückgenommen.

Es besteht die Möglichkeit für Bustagesfahrten inkl. Eintrittskarte oder Ausflugsfahrt inkl. Verpflegung innerhalb Deutschlands eine Stornokostenversicherung abzuschließen. Wir beraten Sie gern.

Als Gerichtsstand wird der Sitz von Richter Reisen vereinbart. Ausführliche Reisebedingungen im Büro Poststr. 1 Lugau

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